Ihr Rechtsanwalt für Grundstücksrecht in der Nähe von Ringe

Rechtsanwalt und Notar Peter Arends und sein Team führen die Kanzlei in der Grafschaft Bentheim bereits in der vierten Generation. Seit über 130 Jahren wenden sich Mandanten vertrauensvoll an die drei Rechtsanwälte und nutzen die Möglichkeit, gleich vor Ort notariell beglaubige Urkunden ausfertigen zu lassen. Die erfahrene Anwaltskanzlei vertritt alle allgemeinen Rechtsgebiete, wobei ein Schwerpunkt auf dem Grundstücksrecht liegt.

 

Rechtsbeistand rund ums Grundstück

Erwerb, Verkauf und die Nutzung von Grundstücken umfasst komplexe Regelungen und separate Bereiche, die manchem Mandanten kompliziert erscheinen oder schlicht unbekannt sind. Unserer Kanzlei in Neuenhaus nahe Ringe steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, wenn es um Angelegenheiten wie Erbbaurecht, Nießbrauch oder Hypothekenrecht geht. Möglicherweise untersagt Ihnen Ihr Nachbar, eine Zufahrt zu nutzen oder verweigert die Zustimmung, wenn die Notwendigkeit besteht, eine Abwasserleitung über sein Grundstück zu verlegen: Auch für diese Fälle nehmen wir Ihre Rechte wahr, die Ihnen in Bezug auf ein anderes Grundstück zustehen.

 

Neben Fällen, die das Grundstücksrecht betreffen, vertritt Rechtsanwalt und Notar Peter Arends Mandanten aus Ringe in zahlreichen klassischen Rechtslagen. Profitieren auch Sie von kurzen Wegen und Kosteneinsparungen durch die notarielle Tätigkeit, die bestimmte Verträge im Landwirtschaftsrecht, Familienrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht erfordern. Ebenso stärken die Rechtsanwälte ihre Position mit langjähriger Erfahrung im Verkehrs-, Miet- und Arbeitsrecht.

 

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung nehmen Ihnen Sorgen ab

Im Alter oder bei schwerem Verlauf von Krankheiten können Betroffene die Fähigkeit verlieren, sich verständlich zu machen oder Entscheidungen zu treffen. Auch nach einem Unfall kann diese Situation der Hilflosigkeit eintreten. Eine Patientenverfügung klärt, wer im Sinne des Betroffenen tätig wird und die Anweisungen aus der Verfügung umsetzt. Dies kann die ärztliche Versorgung beinhalten sowie die Regelung privater und geschäftlicher Dinge. In Kombination mit einer Vorsorgevollmacht sind Sie für den Ernstfall abgesichert, dass eine Person Ihres Vertrauens alle Ihre Anweisungen ausführt.

Die langjährig tätige Kanzlei Arends empfiehlt Ihnen einen Beratungstermin, um die vielschichtige Thematik zu besprechen. Zusammen mit den fachlich qualifizierten Rechtsanwälten formulieren Sie eine individuelle Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung, um zukünftige Abläufe festzulegen. Alle darin aufgeführten Punkte entsprechen gesetzlichen Richtlinien. Eine persönliche Anweisung erleichtert die Einleitung nötiger Schritte enorm, da Klarheit herrscht. Fehlt dieses notariell beglaubigte Dokument, sind selbst Ihren nächsten Angehörigen die Hände gebunden.

 

Rechtsanwalt und Notar Peter Arends und sein Team leisten wertvolle Hilfe, für Ihre Position bestmögliche Resultate zu erreichen. Rufen Sie gerne an und vereinbaren einen unverbindlichen Termin.